Bietinteressenten

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Zwangs-versteigerungsrecht



Die Zwangsversteigerung bietet gute Chancen günstig ein Objekt zu erwerben. Gleichzeitig ist der Erwerb in einer Versteigerung mit erheblichen Risiken verbunden.

 

Alte Verkehrswertgutachten, eine unübersichtliche Mietsituation, uneinsichtige Alteigentümer können die Freude über einen günstigen Steigpreis erheblich mindern. Wenn Sie eine hohe, oft sechsstellige Summe investieren wollen, sollten Sie sich zuvor zumindest in einem Beratungsgespräch informieren.

 

Probleme zeigen sich jedoch oft erst im eigentlichen Versteigerungstermin. Hier hilft nur die Unterstützung im Termin.

 

 

Bezüglich der Kosten für eine Beratung oder eine Wahrnehmung eines Zwangsversteigerungstermines mit oder für Sie, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. 

 

 Im Zwangsversteigerungsverfahren müssen Sie als Ersteher neben dem von Ihnen abgegebenen Gebot noch folgende Kosten einkalkulieren.


a) Gebühr für die Erteilung des Zuschlags (Die Rechnung übesendet die Gerichtskasse nach Erteilung des Zuschlags)
 
 
b) Grunderwerbssteuer
 
Baden-Württemberg                      5,00 %
Bayern                                            3,50 %
Berlin                                              6,00 %
Brandenburg                                  6,50 %
Bremen                                           5,00 %
Hessen                                            6,00 %
Hamburg                                         4,50 %
Mecklenburg-Vorpommern           5,00 %
Nordrhein-Westfalen                     6,50 %
Niedersachsen                               5,00 %
Rheinland-Pfalz                              5,00 %
Sachsen-Anhalt                              5,00 %
Schleswig-Holstein                        6,50 %
Thüringen                                        5,00 %
c) Gebühr für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch (Rechnung übersendet die Gerichtskasse nach Zahlung des Meistgebotes im Verteilungstermin. Dieser wird in der Regel 6 bis 8 Wochen nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses anberaumt)
 
 
Die Gebühren berechnen sich nach dem Betrag des Meistgebots einschhließlich bestehen bleibender Rechte und im Fall c) eventuell auch nach dem höheren Verkehrswert.
 
 
Zusätzlich sind noch Kosten für die Beurkundung und Eintragung von Grundpfandrechten, die die Finanzierung des Meistgebots dienen, zu berücksichtigen.
 
 
Nachfolgend einige Zahlenbeispiele, damit Sie eine ungefähre Vorstellung von der Kostenbelastung haben.
Wert
50.000,00
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
228,00 
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
132,00 
Wert
75.000,00 
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
328,00 
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
177,00 
Wert
100.000,00 
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
428,00 
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
207,00 
Wert
150.000,00 
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
578,00 
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
282,00 
Wert
200.000,00 
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
728,00
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
357,00 
Wert
300.000,00 
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
1.028,00 
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
507,00 
Wert
500.000,00
Zuschlagsgebühr -vorstehend a)
1.478,00 
Eintragungsgebühr -vorstehend c)
807,00 
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