Gläubiger


Zunächst gilt es Ihre Forderung an möglichst guter Stelle im Grundbuch abzusichern. Dann stellt sich die Frage, inwieweit aktiv aus Ihrer Position die Ansprüche geltend gemacht werden sollten. Auch eine Position nachrangig nach den Eintragungen der Banken gibt Sinn. Sie erhalten sich zumindest die Chance der Beteiligung am Zwangsversteigerungsverfahren. Selbst aus nachrangiger Position können Sie „Druck“ ausüben.

Sie wollen eine Ihnen zustehende Forderung durchsetzen. Ich zeige Ihnen die Möglichkeiten auf, insbesondere bei Immobilienbesitz Ihres Schuldners. Denken Sie daran, Sie sollten keine Zeit verstreichen lassen. Nur schnelles entschlossenes Handeln verbessert Ihre Position.

Auch hier gilt der generelle Grundsatz, jeder Fall ist einzeln zu betrachten und zu lösen. Zur Beurteilung Ihres speziellen Einzelfalles werden folgende Unterlagen zur Information benötigt.


 

  • Titel der Ihre Forderung sichert
  • Unterlagen über bisherige Vollstreckungsmaßnahmen
  • Grundbuchdaten
  • nach Möglichkeit Grundbuchauszug

 

ACHTUNG!

Verschicken Sie nie Originale. Ablichtungen genügen

Share by: