Auswahlmöglichkeit

AUSWAHLMÖGLICHKEIT


BGH V ZB 192/09 Beschluss vom 10.06.2010
 
BGB § 268 Abs. 1 Satz 1, § 1150
 
Es stellt keinen Rechtsmißbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.
 
BGH V ZB 18/11 Beschluss vom 06.10.2011
 
BGB § 268 Abs. 1; InsO § 49
 
Dritter kann sich darauf beschränken die einer Rangklasse des § 10 Abs. 1 ZVG zugeordneten Forderung abzulösen
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