Rechtsnachfolge nach Zuschlagserteilung

RECHTSNACHFOLGE NACH ZUSCHLAGSERTEILUNG


LG Berlin 65 T 183/09 Beschluss vom 15.06.2010 Rpfleger 2011 S. 617f
ZPO § 727; ZVG §§ 90,152

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung ist kein Rechtnsachfolger des zuvor bestellten zwangsverwalters. Ein vom Zwangsverwalter erstrittenes Räumungsurteil gegen den Mieter kann eaher nach Zuschlagserteilung nicht auf den Ersteher als Gläubiger umgeschrieben werden.





Befugnisse des Zwangsverwalters
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