Suizid

SUIZID


Voraussetzungen und Grundsätze

BGH V ZB 129/07 Beschluss vom 19.06.2008
 
§ 100 ZVG Ausschluss neuer Tatsachen im Beschwerdeverfahren gilt nicht für Antrag nach § 765a ZPO
 
------------------------------------
 
BGH V ZB 82/10 Beschluss vom 07.10.2010
 
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ZVG §§100,83 Nr.6; ZPO § 574 Abs. 2
 
 
Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, in dem der Eigentumsverlust der Immobilie endgültig feststeht.
 
Anforderung an die Verfahrensgestaltung bei Suizidgefahr
 
---------------------------------------
 
BGH V ZB 48/10 Beschluss vom 21.07.2011
 
ZPO § 765a; ZVG § 90
 
(Gefährdung des Behandlungserfolgs bei lebensbedrohlicher Erkrankung)
 
Das Vollstreckungsgericht muss bei der Durchführung des Zwangsversteigerungs-verfahrens unter Abwägung der Interessen der Beteiligten dem Umstand Rechnung tragen, dass die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkarnakung des Schldners gefährdet.
 
-----------------------------------------
 
Landgericht Osnabrück 5 T 502/11 Beschluss vom 19.10.2011
 
Aufhebung Zuschlagsbeschluss nach Gutachten im Beschwerdeverfahren
 
-------------------------------------------
 
Landgericht Aachen 3 T 112/11 Beschluss vom 27.10.2011
 
Zuschlagsversagung mit Auflagen
Terminverlegung
Share by: