Verschleuderung

VERSCHLEUDERUNG


BGH V ZB 25/11 Beschluss vom 14.07.2011
 
ZVG § 83 Nr.6, §§ 87,100
 
Ist die Verkündung des Zuschlags in dem Versteigerungstermin aufgrund einer drohenden Verschleuderung des Grundbesitzes als verfahrensfehlerhaft anzusehen, führt dies nur dann zu einem Erfolg der Zuschlagebeschwerde, wenn der Zuschlag auf dem Verfahrensfehler beruht.
 
Zum niedrigen Gebot muss die Wahrscheinlichkeit kommen im nächsten Termin ein wesentlich höheres zu erzielen.
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