ALLGEMEINES


LG Tübingen 5 T 378 u. 379/10 Beschluss vom 01.12.2010
 
Rpfleger 2011 S. 392
 
Außergerichtliche Zuzahlungsvereinbarung
 
Die außergerichtliche Zuzahlung bzw. die zu Grunde liegende Vereinbarung stellen weder ein weiteres oder erhöhtes Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren dar noch handelt es sich um eine Art zusätzliche kaufvertragliche Vereinbarung, die gem. § 311b BGB formbefürftig wäre.