VERSCHLEUDERUNG
BGH V ZB 25/11 Beschluss vom 14.07.2011
ZVG § 83 Nr.6, §§ 87,100
Ist die Verkündung des Zuschlags in dem Versteigerungstermin aufgrund einer drohenden Verschleuderung des Grundbesitzes als verfahrensfehlerhaft anzusehen, führt dies nur dann zu einem Erfolg der Zuschlagebeschwerde, wenn der Zuschlag auf dem Verfahrensfehler beruht.
Zum niedrigen Gebot muss die Wahrscheinlichkeit kommen im nächsten Termin ein wesentlich höheres zu erzielen.