GEBOTE
Einzel- und Gesamtausgebot
ZVG § 63 Abs. 4; ZPO § 162
Der Verzicht auf Einzelausgebote muss im Protokoll über den Versteigerungstermin festgestellt, aber nicht vorgelesen und genehmigt werden.
-------------------------------------------
BGH V ZB 197/11 Beschluss vom 08.12.2011
ZVG § 59
Werden im Falle eines Doppelausgebots Gebote nur auf die abweichenden Bedingungen abgegeben, denen der Schuldner nicht zugestimmt hat, darf der Zuschlag erteilt werden, wenn keine konkreten Anhaltspunke für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen.