BGH V ZB 9/11 Beschluss vom 07.07.2011
ZVG § 9 Nr. 2; ZPO § 766
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.
Rechtsnachfolge nach Zuschlagserteilung