Das Zwangsvollstreckungsrecht umfasst Möglichkeiten, Schulden, die ein Schuldner nicht zahlt, einzutreiben. Für Schuldner kann das Verfahren sehr unangenehm werden. In der Privatinsolvenz kann es jedoch auch eine neue Zukunft eröffnen.
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Bei einer Zwangsvollstreckung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, um Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchzusetzen. Um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können, müssen Gläubiger einen gerichtlichen Titel besitzen, der für vollstreckbar erklärt wurde. Dieser kann sich aus einem Urteil ergeben oder ist die Folge eines komplett durchlaufenen Mahnverfahrens.
Der Ablauf der Zwangsvollstreckung selbst ist stets gleich. Sobald der Vollstreckungstitel zugestellt wurde, kann die gewünschte Maßnahme erfolgen. Diese richtet sich nach der Wahl des Gläubigers.
Informieren Sie sich über die Vollstreckung mit überschaubarem Kostenrisiko, um eine Forderung tatsächlich einzutreiben.
Es gibt verschiedene Arten von Zwangsvollstreckungen:
Die Sachpfändung ist nur in wenigen Fällen erfolgversprechend. Dies gilt beispielsweise bei wertvollem Schmuck, einem hochwertigen Fahrzeug oder sonstigen Luxusgütern.
Tipp: Eine Alternative zur Veräußerung des Hauses stellt die Zwangsverwaltung dar. Bei dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme erhält der Gläubiger den Erlös aus einem vermieteten Objekt.
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Gläubiger müssen sich an die gesetzlichen Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts halten. Pfändungen darf beispielsweise nur ein Gerichtsvollzieher durchführen. Zudem gelten Pfändungsfreigrenzen, die jedem Schuldner ein bescheidenes Leben ermöglichen sollen.
Der offene Betrag, den ein Schuldner an einen Gläubiger zahlen muss, darf nicht zwingend auf einmal eingetrieben werden.
Lohnpfändungen können bei niedrigem Einkommen und weiteren vorrangigen Verpflichtungen auch wirkungslos bleiben. Ab dem 01. Juli 2023 liegt die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen bei 1.402,28 €. Vorrangig zu bedienen sind Unterhaltsverpflichtungen.
Möchten Sie sich gegen eine drohende Pfändung verteidigen, so haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Sie können eine Vollstreckungserinnerung erheben, sofortige Beschwerde einlegen, eine Vollstreckungsabwehrklage einleiten oder eine Drittwiderspruchsklage erheben.
Tipp: Ist es Ihnen nicht möglich, die Kosten für anwaltliche Beratung und das Gerichtsverfahren aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Zur Durchsetzung einer Forderung ist es wichtig, den richtigen Hebel anzusetzen. Um zu verhindern, dass eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft, gilt es daher, die Umstände jedes einzelnen Falles genau zu beleuchten.
Je nach Konstellation ist eine schnelle Kontopfändung der bessere Weg als die langanhaltende Lohnpfändung. Mitunter ist es auch sinnvoll, gegen Dritte vorzugehen, wenn der Verdacht besteht, dass pfändbares Vermögen verschoben wurde.
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